Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

 

§ 1 Geltung

1. Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber

bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen.

2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur

Vertragsbestandteil, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich

anerkennt.

 

§ 2 Auftrag

1. Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte

getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen

zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.

2. Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung

von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung,

Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher

oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden.

3. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich

festzulegen.

 

§ 3 Durchführung des Auftrages

1. Der Auftrag wird entsprechend den für den Sachverständigen gültigen

Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

2. Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit

es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen

erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung

des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.

3. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen

anderer Disziplinen (Berufsgruppen) erforderlich, so erfolgt deren

Beauftragung durch den Auftraggeber.

4. Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages

auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen

und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder

durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen,

Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen

anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen

Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

5. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens

zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die

vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

6. Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist einzuholen.

7. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung

zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung

gestellt.

8. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten- und sich ergebenden

Vergütung nach Abrechnung, hat der Sachverständige die ihm vom

Auftraggeber zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen

unaufgefordert zurück zu geben.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die

dessen tatsächliche Feststellung oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen

können.

2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle

für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B.

Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr usw.) unentgeltlich

und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen

und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung

sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu

setzen.

 

§ 5 Schweigepflicht des Sachverständigen

1. Der Sachverständige unterliegt gemäß gesetzlicher Vorgaben einer mit Strafe

bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt,

dass Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm

im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt

geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen

und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.

 

§ 6 Urheberrechtsschutz

1. Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen soweit sie

urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

2. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten

mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur

für den Zweck verwendet werden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt

ist. Jegliche anders lautende Verwendung bedarf der Zustimmung des Gutachters.

 

§ 7 Honorar

1. Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe

der Vergütung errechnet sich aus dem Stundenverrechnungssatz, dem Zeitaufwand,

den angefallenen Bürokosten sowie Nebenkosten und Auslagen,

welche mit einfachem Nachweis abgerechnet werden.

 

§ 8 Zahlung

1. Das laut Gutachtervertrag vereinbarte, aufgrund der sich ergebenen Abrechnung

festgelegte Honorar, wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig.

2. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung

der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.

3. Die Zahlungen haben bargeldlos zu erfolgen.

4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Zahlungsfähigkeit

des Auftraggebers betreffen, haben eine sofortige Fälligkeit aller

Forderungen des Sachverständigen ab bekannt werden zur Folge. In diesen

Fällen ist der Sachverständige berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder

Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

§ 9 Kündigung

1. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit nach den

Regeln des BGB aus wichtigem Grund kündigen.

2. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

3. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu

vertreten hat, so steht dem Sachverständigen der Teil des Honorars zu, welches

bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen ist.

4. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu

vertreten hat, so steht dem Sachverständigen das Honorar in der vereinbarten

Gesamtsumme zu, oder, wenn kein Fest- bzw. Pauschalpreis vereinbart worden

ist, der Teil zu, welcher sich zum Zeitpunkt der Kündigung errechnet.

 

§ 10 Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung

des mangelhaften Gutachtens verlangen.

2. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich

angezeigt werden, andernfalls erlischt ein Anspruch auf Gewährleistung.

 

§ 11 Haftung

1. Der Sachverständige haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund nur auf

der Grundlage des BGB. Hier insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger

Handlung. Alle darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche

werden ausgeschlossen.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen in Bottrop.

Dies gilt auch für Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind.

2. Gerichtsstand ist Bottrop sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person

des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögens ist.

3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so wird als

allgemeiner Gerichtsstand Bottrop festgelegt.

 

§ 13 Abschließende Bestimmungen

1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt,

was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am

nächsten kommt.